Energieberatung vor Ort

Wir bieten Ihnen die Vor-Ort-Beratung

Allgemeine Energieberatung durch Energieberater

  • Energiesparberatung vor Ort nach BAFA-Richtlinien
  • Maßnahmenpakete KfW
  • Energiepässe für Wohn- und Nichtwohngebäude

Planung haustechnischer Anlagen

  • Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär
  • insbesondere Solar-, Holzpellet- und Wärmepumpenanlagen

Handwerker- und Bauherrenservice

  • Prüfung Niedrigenergiehausstandard über Blower Door
  • Vermittlung haustechnischer Bauleistungen
  • Aufdeckung von Energieverlusten mittels Wärmebildkamera
  • Baubegleitung für Bauherren zur Gewährleistung des Niedrigenergiehausstandards und der Qualitätssicherung

Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.
 

Förderung der Vor-Ort-Beratung

Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und durch einen Ingenieur oder Architekten durchgeführt wird.

Wann darf ich eine Energieberatung beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft und des Agrarbereichs, alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Mieter oder Pächter eines Gebäudes sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Fördergelder für die Beratung

Der max. Zuschuss beträgt für:
• ein Ein- oder Zweifamilienhaus: 175,- EUR
• Gebäude mit mind. 3 Wohneinheiten 250,- EUR

Die darüber hinausgehenden Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen. Der Antrag wird von einem Berater gestellt, der auch Zuwendungsempfänger ist. Der Beratungsempfänger erhält eine um den Zuschussbetrag verminderte Rechnung.

Kumulation

Dies bedeutet die Inanspruchnahme mehrerer, verschiedener Fördermittel für ein geplantes Projekt. Dafür gilt die Energiespar-Beratung vor Ort als Nachweis im Sinne von Maßnahmenpaket 4 des Kfw-Gebäudesanierungsprogramms.